Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Strafrecht

 

In einem Strafverfahren empfiehlt es sich, ungeachtet der Art des Delikts, von Anbeginn bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlich vertreten zu sein und frühzeitig (zumindest beschränkte) Akteneinsicht zu beantragen.

 

In Haftsachen kann Haftprüfung oder Haftbeschwerde eingelegt werden, doch ist  es weiterführend, wenn zuvor die Sache mit der Staatsanwaltschaft abgeklärt wird.

 

Das Opfer einer Straftat kann neben der Erstattung einer Strafanzeige unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Nebenkläger im Rahmen einer Nebenklage auftreten. Auch besteht die Möglichkeit unter den gegebenen Voraussetzungen ein Klageerzwingungsverfahren zu beschreiten.

 

Gegen einen Strafbefehl kann binnen einer Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden, es wird dann Hauptverhandlung anberaumt.

 

Durch Berufung oder Revision wird ein Strafurteil angefochten. Die Frist ist kurz: 1 Woche

 

Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betäubungsmitteldelikte, Tötungsdelikte, Sexual- und sonstige Straftaten, Jugendstrafrecht und Bußgeldsachen, Bewährung und Strafvollstreckung: 25 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht gewährleisten ein hohes Maß an fachkundiger Beratung in jeder Phase des Verfahrens, die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie sowie die bestmögliche Wahrung der Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten.